(Instock) Den Energieversorgern Eon, RWE (beide Dax) und Vattenfall steht aufgrund des beschleunigten Ausstiegs aus der Kernenergie eine „angemessene“ Entschädigung zu, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber habe dies bis Ende Juni 2018 zu regeln.