(hrp) "Nach dem neuen Urteil des Landgerichts Hamburg muss die Dresdner Bank ihren Kunden entgegenkommen", fordert der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn. "Sie sollte den rund 3.000 Lehman-Zertifikateinhabern, die sie fehlerhaft beraten hat, außergerichtlich akzeptable Vergleiche anbieten." Im Gegensatz zu anderen Banken und Sparkassen war die Dresdner Bank bisher nicht bereit, die geschädigten Lehman-Anleger außergerichtlich zu entschädigen. Nach Auffassung von Hahn wird die Bank sich diese starre Haltung zukünftig nicht mehr leisten können. "Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.07.2009 sollte den 3.000 Lehman-Anlegern aus dem ganzen Bundesgebiet Mut machen, ihre Schadensersatzansprüche gerichtlich gegen die Dresdner Bank geltend zu machen. Die Chancen stehen im Normalfall nicht schlecht." Die Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt bundesweit zahlreiche Erwerber von Lehman-Zertifikaten gegenüber der Dresdner Bank aber auch gegen andere Banken und die HASPA. Hahn Rechtsanwälte haben gegen die Dresdner Bank bisher eine Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Weitere Klagen sind in Vorbereitung und werden in Kürze folgen.
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 10.07.2009 erneut zugunsten eines geschädigten Erwerbers von Lehman-Zertifikaten entschieden. Das Gericht sprach dem 66-jährigen Kläger gegen die Dresdner Bank Schadensersatz in Höhe von 9.125 Euro zu. Der Anleger, so das Gericht, sei falsch beraten worden. Die Dreba hätte diesen darauf hinweisen müssen, dass die verkauften Lehman-Zertifikate im Wert von 10.000 Euro nicht der deutschen Einlagensicherung unterliegen. Weiterhin habe die Bank verschwiegen, dass sie Provisionen aus dem Geschäft erhalte. Laut Landgericht Hamburg begründe diese Konstellation eine besondere Aufklärungspflicht.
Hahn Rechtsanwälte hat für Zertifikate-Inhaber zur Vorprüfung eigener Ansprüche eine Checkliste entwickelt, die auf der Homepage von hrp abrufbar ist.
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