(KWAG Rechtsanwälte) Die Bayerische Finanzverwaltung informierte bereits vor Monatsfrist drei große Anbieter von Medienfonds darüber, daß die von diesen Anbietern aufgelegten Medienfonds, die über eine sogenannte Defeasance- Struktur verfügen, mit der weitgehenden Aberkennung der steuerlichen Anfangsverluste rechnen müssen. Das sind die KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. KG (KGAL), die Hannover Leasing GmbH & Co. KG sowie die LHI Leasing GmbH. Bei den ersten betroffenen Fondsgesellschaften sind die Betriebprüfungen abgeschlossen und Anleger wurden per Rundschreiben darüber in Kenntnis gesetzt, daß die schlimmsten Befürchtungen Wirklichkeit werden. Insgesamt kommen auf deutsche Steuerzahler Nachforderungen zwischen 8 und10 Milliarden Euro zu. Betroffen sind aber nicht nur „Publikumsfonds“, sondern auch sogenannte „Privat Placements“, die insbesondere sehr vermögende Einzelkunden oder „Family Offices“ zur Geldanlage und Steuerersparnis nutzten.
Hintergrund ist die spezielle Konstruktion dieser Medienfonds, die jeweils eine Schuldübernahme durch deutsche Großbanken, wie zum Beispiel die HypoVereinsbank oder die Dresdner Bank, vorsieht. Bei dieser Konstellation entfällt das für die Verlustverrechnungsmöglichkeit unabdingbare unternehmerische Risiko des Anlegers mit der Folge, daß erhebliche Einkommenssteuernachzahlungen zu leisten sind.
Zur Zeit lassen einzelne Fondsgesellschaften Abstimmungen über das weitere Vorgehen bei den Zeichnern durchführen. Nach Auffassung von KWAG Rechtsanwälte sollte dabei jeder Anleger zwar den Klagen gegen die Finanzverwaltung eine Zustimmung erteilen, gleichzeitig aber gegen die Beantragung der Aussetzung der Vollziehung stimmen. Denn dies könnte dazu führen, daß durch den Zinslauf der einzelne Anleger seine Steuerlast im Laufe der Jahre verdoppelt. „Wer kann, sollte jetzt die geforderten Steuern nachzahlen. Dringt die Finanzverwaltung am Ende des Rechtsstreites mit ihrer Auffassung nicht durch, so erhält man dieses Geld mit 6 Prozent verzinst zurück. Eine Rendite, die heute am Kapitalmarkt kaum zu erreichen ist“, sagt KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. Daneben sollten Anleger Regreßansprüche prüfen lassen.
Ab September wird KWAG Infoveranstaltungen in allen größeren Städten mit dem Titel: „Ausstiegsmöglichkeiten für Fondsanleger“ anbieten. Eine Anmeldemöglichkeit hierzu sowie weiterführende Informationen zu Medienfonds gibt es auf der KWAG-Homepage.
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