(Morningstar) In einer weltweit angelegten Studie bewertete Morningstar, wie es um den Anlegerschutz, die Transparenz, Gebühren, die Besteuerung und die Fondsauswahl in 16 verschiedenen Ländern bestellt ist. Dabei wurde untersucht, inwieweit diese Länder den Interessen von Fondsanlegern gerecht werden. Am besten schnitten die USA ab, am schlechtesten Neuseeland.
Aktionärsrechte und die Corporate Governance (gute Unternehmensführung) werden schon lange kontrovers diskutiert. Dies hat in unterschiedlichen Ländern zu einer zunehmenden Angleichung der Regulierungspraxis an gewisse globale Standards geführt. Von den Rechten der Fondsanleger war bisher dagegen kaum die Rede, zumindest nicht aus globaler Perspektive. Seit fünf Jahren bewertet Morningstar in den USA im Rahmen der so genannten Stewardship Grades, inwieweit Fondsgesellschaften die Interessen ihrer Anleger hochhalten. Die daraus entstandene Diskussion hat viele Verbesserungen bewirkt. Wir hoffen, dies mit der vorliegenden Studie nun auch in einem globalen Rahmen wiederholen zu können. Ziel ist es, den Dialog zwischen Fonds- und Vertriebsgesellschaften sowie den Aufsichtsbehörden über weltweit anerkannte Standards zur Wahrung der Interessen von Fondsanlegern zu fördern.
Morningstar hat 16 Länder in Bezug auf sechs Themenblöcke bewertet: Anlegerschutz, Verkaufsprospekte und (Halb)jahresberichte, Transparenz in Marketing und Medien, Gebühren, Besteuerung und Vertrieb. Sowohl die Fragen als auch die Antworten wurden nach ihrer Priorität gewichtet. Das höchste Gewicht erhielten Fragen rund um die Gebühren und Transparenz. Die Bewertung eines Landes beruht auf seinem Abschneiden in den sechs Unterkategorien. Die Autoren der Studie nutzten dabei eigene Recherchen, aber auch Interviews mit Morningstar Fondsanalysten vor Ort. Die Bewertungen reichten von A (Bestnote) bis D.
USA: A
China: B+
Taiwan: B
Japan: B
Niederlande: B
Italien: B
Kanada: B-
Frankreich: C+
Schweiz: C+
Großbritannien: C+
Singapur: C
Australien: C
Hong Kong: C
Deutschland: C-
Spanien: D
Neuseeland: D-
Die USA erhielten für die Kategorie “Verkaufsprospekte und Berichte” die Höchstbewertung. Darin werden die Gebühren und Gesamtkostenquoten nach einer einheitlichen Berechnungsmethode ausgewiesen. Die komplette Historie wird aufgelistet. Im internationalen Vergleich zahlen US-Fondssparer auch die niedrigsten Gebühren. Diese liegen bei den meisten Anlegern unter 0,75 Prozent für Rentenfonds und unter 1 Prozent für Aktienfonds. Weniger gut schnitten die USA im Hinblick auf den Anlegerschutz ab. So gibt es keine Verpflichtung, das Fondsvermögen unabhängig von der Fondsgesellschaft (z.B. bei einer Depotbank) zu verwahren.
Deutschland erhielt im Länderrating ein C-. Dies ist auf das Fehlen von einheitlichen Standards bei der Erstellung von Jahresberichten, beispielsweise im Hinblick auf die Berechnung der Gesamtkostenquote, zurückzuführen. Zudem wird in der Besteuerung nicht (mehr) zwischen kurz- und langfristen Investments unterschieden. Auch die Vertriebspraxis ist in vielerlei Hinsicht kritisch zu hinterfragen: Banken als die wichtigsten Vetriebskanäle neigen immer noch dazu, hauseigene Fonds bevorzugt zu empfehlen. Die Gebühren liegen im internationalen Vergleich im Durchschnitt.
Neuseeland erzielte insgesamt die schlechtesten Ergebnisse. Die wesentlichen Gründe: Portfolioaufstellungen werden nicht veröffentlicht. Die Steuersätze auf Dividenden und Kapitalgewinne sind hoch. Es gibt keinen steuerlichen Anreiz für langfristiges Sparen.
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