(hrp) Seit Ende der 80iger Jahre haben zahlreiche Anleger fremdfinanzierte Rentenverträge abgeschlossen. Marktführerin ist die Schnee-Gruppe aus Meinerzhagen mit ihrer sogenannte Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR-Rente). Bei einer bankfinanzierten Rente wird in der Regel eine Einmalzahlung in eine Rentenversicherung über ein Darlehen bei einem Kreditinstitut fremdfinanziert. Wegen angeblich günstigerer Zinssätze wurden die Darlehen oft in einer Fremdwährung, zum Beispiel Schweizer Franken, aufgenommen. Das - nur schwer durchschaubare - Anlageprodukt ist von Vermittlern in der Regel als sichere, ergänzende Altersversorgung angeboten worden. Zusätzlich wurde auf angeblich attraktive Steuervorteile hingewiesen; ab 2009 können mit Einführung der Abgeltungssteuer die anfallenden Kredit- und Kreditnebenkosten steuerlich als Werbungskosten jedoch nicht mehr als abgesetzt werden.
Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp), der geschädigte Anleger der Schnee-Gruppe vertritt, bereitet aktuell eine Musterklage gegen die Schnee-Gruppe und die zuständige Vermittlungsgesellschaft vor. Das Oberlandesgericht Hamm hatte jüngst einen Kreditvermittler der Schnee-Gruppe zu Schadensersatz verurteilt; dieses Urteil ist durch Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs rechtskräftig geworden. Das Oberlandesgericht sah die Unterlagen der Schnee-Gruppe als nicht ausreichend an, um den Anleger in geeigneter Form über die Chancen und Risiken der SKR-Rente aufzuklären und sprach diesem daher Schadensersatz zu. Das Gericht hielt die Ansprüche des Klägers auch nicht für verjährt, weil auf die Kenntnis des Anlegers von den anspruchsbegründenden Tatsachen abzustellen sei.
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