Die Bankenkrise zieht immer weitere Kreise und verunsichert Anleger. Wir stellten verschiedenen Anleger-Anwälten identische Fragen. Heute: Rechtsanwalt Klaus Rotter von der Grünwalder Kanzlei Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft.
Frage:
Vielen Anlegern wird erst jetzt klar, wie unsicher ihre Geldanlage ist. Selbst schuld oder falsch beraten?
Klaus Rotter:
Das ist selbstverständlich eine Frage des Einzelfalls. Selbst schuld ist beispielsweise der Anleger, der ein Lehmann Zertifikat ohne Beratung über einen Discountbroker erworben hat und darauf vertraut hat, dass die Bank Lehmann nicht pleite gehen wird. Wurde aber einem konservativen Anleger - beispielsweise beim Freiwerden eines Festgeldes - die Anlage des Betrages in Lehmann-Zertifikate empfohlen und dieses als eben so sicher wie das Festgeld dargestellt, so handelt es sich um eine Falschberatung, für die die beratende Bank schadenersatzpflichtig ist.
Frage:
Ist jetzt gut beraten, wer einen Anleger-Anwalt konsultiert?
Rotter:
Ich würde mich in jedem Fall, schon aufgrund der Gefahr, dass beim Abwarten Fristen versäumt werden, fachkundig beraten lassen, Das muss nicht unbedingt ein Anwalt sein, das kann auch eine rechtliche Beratung bei einer Verbraucherzentrale sein. Unter www.vzbv.de (Stichwort Verbraucherberatung) findet man örtliche Verbraucherzentralen. Ergibt die Beratung, dass Chancen auf Schadenersatz bestehen, so würde ich, sofern vorhanden, die Kosten über einen Rechtsschutzversicherung bezahlen lassen oder ein Angebot eines Prozessfinanzierers in Anspruch nehmen.
Frage:
Was können Sie für Mandanten tun?
Rotter:
Wir prüfen für unsere Mandanten zunächst, ob Chancen auf Schadenersatz bestehen. Keine Chancen bestehen, wenn der Kauf vor mehr als drei Jahren erfolgt ist, weil dann der Schadenersatzansprüch verjährt ist. Weiterhin bestehen keine Chancen, wenn keine Beratung erfolgt ist, also der Kunde beispielsweise über einen Discountbroker die Zertifikate erworben hat oder wenn der Kunde auf die Risiken der Zertifikate und etwaige Provisionen ausführlich hingewiesen wurde. Ergibt die außergerichtliche Prüfung aber, dass Erfolgsaussichten gegeben sind, so treten wir zunächst außergerichtlich an den Anspruchsgegner heran und, falls keine Zahlung erfolgt können wir eine Schadenersatzklage für ihn führen. Die Finanzierung der Klage kann über eine Rechtsschutzversicherung oder über eine Prozessfinanzierungsgesellschaft erfolgen. Gerade wenn der Kunde nicht bereit ist, weiteres Geld in die Hand zu nehmen, empfehlen wir das Angebot einer Prozessfinanzierungsgesellschaft anzunehmen. Unserer Kanzlei wurde exclusiv für unsere Mandanten ein Finanzanzierungsangebot unterbreitet, wonach ein Schadenersatzprozess gegen eine reine Erfolgsbeteiligung von der Wiener Advofin AG finanziert wird. So stellt der Kunde sicher, dass er "kein gutes Geld dem Schlechten hinterherwirft". Nur im Fall eines Erfolges muss eine Erfolgsprovisioin an den Prozessfinanzierer abgeführt werden. Wird der Prozess verloren, trägt der Prozessfinanzierer das gesamte Prozesskostenrisiko.
Frage:
Sind die Banken in Zeiten wie diesen eher bereit, sich auf kulante außergerichtliche Vergleiche einzulassen?
Rotter:
Banken verfügen regelmäßig über gut ausgestattete Rechtsabteilungen und unabhängig von der jetzigen Finanzmarktkrise werden außergerichtliche Vergleiche dann geschlossen, wenn die Fehlberatung offensichtlich auf der Hand liegt und die Bank weiß, dass sie im Prozess mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verlieren wird.
Frage:
Es ist viel von mehr Kontrolle, mehr Regulierung, Begrenzung der Managergehälter und deren Haftung für Verluste die Rede. Werden aus Ihrer Sicht damit die Weichen in die richtige Richtung gestellt?
Rotter:
Wichtig ist, dass nicht nur jetzt viel darüber geredet wird, sondern auch tatsächlich die entsprechenden Gesetze gemacht werden. Die Gefahr besteht meines Erachtens darin, dass sich jetzt wieder viele Politiker mit Absichtsbekundungen überbieten, im harten Gesetzgebungsprozess die Politik aber vor den Lobbyisten wieder einknickt. Was wir definitiv brauchen ist bei allen Finanzprodukten eine gerichtliche Missbrauchs- und Transparenzkontrolle. Sind die Bedingungen der angebotenen Finanzprodukte intransparent, überraschend oder rechtsmissbräuchlich, dann sind alle Geschäfte mit diesem Finanzprodukt rückabzuwickeln. Ein solches Risiko würde die Konstrukteure von unverständlichen und intransparenten Produkten abschrecken und der Markt würde sauber bleiben.
Frage:
Sie sind für einen Tag Bundesfinanzminister oder EZB-Präsident. Was würden Sie zur Beilegung der Krise und zur Verhinderung zukünftiger Krisen zuerst unternehmen?
Rotter:
Auf nationaler Ebene würde ich als Bundesfinanzminister sofort im Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für ein "Finanzsystemsicherungsgesetz" erarbeiten lassen.
Die Eckpunkte dieses Gesetzes wären:
a) Bedingungen für Finanzprodukte sind Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305ff BGB. Diese Klarstellung stellt sicher, dass wir ab sofort in Deutschland keine intransparanten, überraschenden, widersprüchlichen Bedingungen zu Finanzprodukte mehr hätten. Denn die entsprechenden Bedingungen wären dann unwirksam.
b) Gesetzliche Absicherung der Spareinlagen, die durch die bisherigen Sicherungssysteme nicht abgedeckt sind. Bei Inanspruchnahme durch den Bund wird Regress genommen bei der Kreditwirtschaft.
c) Persönliche Haftung von Managern gegenüber Kunden für fahrlässiges Verhalten.
Als EZB-Präsident würde ich mich auf europäischer Ebene für die oben genannten Vorschläge einsetzen, damit man bald den EU-Bürgern verkünden kann: In Europa gibt es keine intransparenten und rechtsmissbräuchlichen Finanzprodukte mehr und die Einlagen sind sicher.
Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft
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