Die Finanzkrise zieht immer weitere Kreise und verunsichert Anleger. Wir stellten verschiedenen Anleger-Anwälten identische Fragen. Erster in der Runde ist Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth.
Frage:
Vielen Anlegern wird erst jetzt klar, wie unsicher ihre Geldanlage ist. Selbst schuld oder falsch beraten?
Klaus Nieding:
Das kann man so pauschal nicht beantworten. Denn der Umfang einer jeden Anlageberatung muss individuell so auf den einzelnen Anleger zugeschnitten sein, dass sie ihm eine fundierte Anlageentscheidung ermöglicht. Insbesondere spielen daher eine Rolle die mit der Anlage verfolgten Ziele sowie die Erfahrung, die der Einzelne mit den gekauften Papieren hat und welche Aussagen in dem Beratungsgespräch zu den Risiken der Anlage getätigt wurden. Ob also eine falsche Beratung vorliegt, kann nur nach einer genauen Prüfung im Einzelfall festgestellt werden.
Frage:
Ist jetzt gut beraten, wer einen Anleger-Anwalt konsultiert?
Nieding:
Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich nun an einen Anleger-Anwalt zu wenden. Denn nur dieser verfügt über das Spezialwissen, um den Fall jeweils beurteilen zu können. Insbesondere sollte ein vorheriger schriftlicher Kontakt mit der Bank vermieden werden, da sich der Anleger sonst durch gegebenenfalls unbedachte Äußerungen seine Ansprüche verlieren kann.
Frage:
Was können Sie für Mandanten tun?
Nieding:
Wir werden in jedem Einzelfall fundiert überprüfen, ob ein Anspruch aus fehlerhafter Anlageberatung oder aus anderen Rechtsgrundlagen (etwa wegen verschwiegener Provisionen) in Betracht kommt. Dann werden wir nach Rücksprache mit dem Mandanten und gegebenenfalls dessen Rechtsschutzversicherung die beratende Bank zuerst außergerichtlich mit den Ansprüchen des Mandanten konfrontieren. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, so werden wir dann gerichtlich gegen die beratende Bank vorgehen.
Frage:
Sind die Banken in Zeiten wie diesen eher bereit, sich auf kulante außergerichtliche Vergleichslösung einzulassen?
Nieding:
Eine solche Kulanz kann von unserer Seite nicht festgestellt werden. Dem liegt vermutlich die Angst zugrunde, dass man, wenn man einmal im Vergleichswege nachgibt, dies schnell publik wird und dann alle Anleger auch nach den Bedingungen des Vergleichs behandelt werden wollen. Daher sind teilweise in der Presse zu lesende Angebote bezüglich eines Vergleichs auch meist sehr zurückhaltend formuliert und mit vielen Einschränkungen versehen (etwa die Ankündigung der Credit Suisse vom 25. September, Entschädigungen für bestimmte Zertifikate zu zahlen).
Frage:
Es ist viel von mehr Kontrolle, mehr Regulierung, Begrenzung der Managergehälter und deren Haftung für Verluste die Rede. Werden aus Ihrer Sicht damit die Weichen in die richtige Richtung gestellt?
Nieding:
Aus meiner Sicht zeigt auch diese Krise wieder, dass natürlich auch „oben“ für die Folgen von Managementfehlern gehaftet werden muss. Es ist ferner festzuhalten, dass die globalen Kapitalströme von Gesetzen auf nationaler Ebene nicht mehr in ausreichendem Maße reguliert werden können. Insofern ist ein mehr an Regulierung sicherlich sinnvoll, insbesondere auf europäischer Ebene. Insoweit ist auch eine verstärkte Haftung der Manager zu begrüßen, da diese zur Zeit nur dann in die Haftung genommen werden können, wenn Sie durch ihr Verhalten eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begangen haben. Es kommt aber auf die konkrete Ausgestaltung dieser Schadensersatzverpflichtung an, um zu beurteilen, ob sie auch ein wirksames Instrument zur Verhinderung weiterer Finanzkrisen darstellt.
Frage:
Sie sind für einen Tag Bundesfinanzminister oder EZB-Präsident. Was würden Sie zur Beilegung der Krise und zur Verhinderung zukünftiger Krisen zuerst unternehmen?
Nieding:
Ich glaube nicht, dass eine Person die Macht hätte, diese Krise alleine zu bewältigen; und schon gar nicht, wenn sich ihre Kompetenzen auf die nationale Ebene beschränken. Ich würde im Zweifel aber Verpflichtungen der einzelnen beteiligten Unternehmen zu einem mehr an Transparenz erlassen und insbesondere auch eine Stärkung der Aufsicht betreiben, weg von der bislang vorherrschenden nationalen Lösung, hin zu einer zumindest europäischen Aufsichtsbehörde als Vorstufe zu einer einheitlichen globalen Aufsicht.
Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
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