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OVB wegen Falschberatung verurteilt

Mittwoch, 24. September 2008 um 14:40

(Tilp Rechtsanwälte) Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Zwickau hat die Kölner OVB Vermögensberatung AG, einen der größten und ältesten Finanzproduktvertriebe Deutschlands, wegen Falschberatung eines Fundus-Immobilienfonds-Käufers (Fundus 27 – „Die Pyramide“) zur vollständigen Rückabwicklung verurteilt (Az: 3 O 689/07). Der Mandant erhalte damit seine Investition abzüglich Ausschüttungen, insgesamt 192.469,26 Euro zuzüglich Zinsen, gegen Rückgabe seiner Anteile an diesem Immobilienfonds vollständig zurück. Steuervorteile des Mandanten wurden darüber hinaus nicht gegengerechnet, sagte Rechtsanwalt Peter Gundermann von Tilp Rechtsanwälte.

Das Gericht sah die Beratungspflichten des OVB-Beraters mehrfach verletzt: So hatte er für die Beratung seines Kunden lediglich einen „Kurzprospekt“ verwendet, der keine ausreichenden Risikohinweise enthielt. Die Übergabe eines umfassenderen Prospekts erst am Tag der Fondszeichnung hielt das Landgericht Zwickau für eine ordentliche Information des Kunden als nicht ausreichend.

Der OVB-Berater hatte zudem nicht überprüft, inwieweit unabhängig von einer möglichen Fundus-Insolvenz die Zahlung der Ausschüttungen in den Folgejahren sicher sei. Eine weitere Pflichtverletzung liegt nach Auffassung des Landgerichts darin, dass der OVB-Berater nicht auf das Risiko einer Rückforderung hinsichtlich erhaltener Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB hingewiesen hat.

Kann dem Kunden kein Mitverschulden gemäß § 254 BGB angelastet werden, handelt er nach Ansicht des Gerichts aus diesen Gründen auch nicht grob fahrlässig, indem er die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Vermittlers nicht durch die Lektüre des bei Zeichnung übergebenen Prospektes überprüfte, so das Zwickauer Gericht. Folgerichtig hat dieses auch keine Verjährung der Ansprüche angenommen.

Der obige Text spiegelt die Meinung der jeweiligen Autoren wider. Instock übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche rechtliche oder sonstige Ansprüche aus.

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