(Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft) Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) rät allen Gesellschaftern des Medico Fonds Nr. 37 Dresden, Waldschlösschen KG dringend, den Beitritt zur Kapitalerhöhung und mögliche Zahlungsverpflichtungen vorher durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. „Unabhängig von einer möglichen Zahlungspflicht der Gesellschafter können Anleger gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegenüber der beratenden Bank beziehungsweise der Gebau AG als Gründungskommanditistin und Prospektherausgeberin geltend machen“ sagt der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn.
„Grundsätzlich hätten Anleger über die vermutlich von Anfang an vorgesehenen Verluste und das damit verbundene Absinken des Kapitalkontos durch die Auszahlung von Ausschüttungen informiert werden müssen. Nach unserer Auffassung ist der Emissionsprospekt in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Darüber hinaus sollte das Vorliegen weiterer Beratungsfehler geprüft werden“ sagt Hahn. Für einige Mandanten von hrp ist bereits ein Klageverfahren gegen die Gebau AG beim Landgericht Düsseldorf anhängig.
Die Gesellschafter des Medico Fonds Nr. 37 sind in diesem Jahr bereits mehrfach von der Gebau Fonds GmbH angeschrieben worden. Sie wurden aufgefordert, sich an einer mit der finanzierenden Bank, der Westdeutschen Immobilienbank, ausgehandelten Kapitalerhöhung zur Entschuldung der Fondsgesellschaft zu beteiligen. Die Gesellschafter sollten einer Änderung des Gesellschaftsvertrages zustimmen, die neben der Kapitalerhöhung unter anderem auch einen Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit bis 2020 beinhaltet. Am 28.07.2010 teilte die Gebau Fonds GmbH mit, dass die Kapitalerhöhung beschlossen worden sei; der entsprechende Beschluss legt den von hrp vertretenen Anleger bislang jedoch nicht vor.
Bisher haben sich angeblich etwa 50 Prozent der Kommanditisten an der Kapitalerhöhung beteiligt. Zuletzt meldete sich ein Düsseldorfer Rechtsanwalt bei den verunsicherten Anlegern und teilte mit, aufgrund der bisher ungenügenden Teilnahme an der Kapitalerhöhung habe die Westdeutsche Immobilienbank Anfang Oktober 2010 die Zwangsverwaltung beim Amtsgericht Dresden beantragt. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt gab an, die Westdeutsche Immobilienbank habe ihm einen Teil ihrer Forderungen gegen die Fondsgesellschaft abgetreten. Der Rechtsanwalt forderte die weiteren Gesellschafter unter Fristsetzung bis zum 08.11.2010 auf, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen.
Es gebe für die Anleger zwei Alternativen – entweder, an der Kapitalerhöhung teilzunehmen, oder aber die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen zu müssen. Hintergrund dieser Ankündigung ist die Mitteilung der Fondsgesellschaft, dass die Kapitalkonten durch gewinnunabhängige Entnahmen gemindert seien. Sollte dies zutreffen, würde gemäß § 172 Abs. 4 HGB die unmittelbare Haftung der Anleger gegenüber Dritten wieder aufleben. Mit der Kapitalerhöhung soll nach Angabe des Düsseldorfer Rechtsanwalts eine komplette Haftentlassung der Gesellschafter einhergehen.
Auch die Gesellschafter der Medico Fonds Nr. 30, 31, 32 und 33 sind bereits von der Gebau Fonds GmbH aufgefordert worden, an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen. Auch hier droht eine persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter durch einen Gläubiger der jeweiligen Fondsgesellschaft.
Der obige Text spiegelt die Meinung der jeweiligen Autoren wider. Instock übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche rechtliche oder sonstige Ansprüche aus.









