Von Bernd Niquet
Immer wieder liest man auch heute noch von der umgehenden Angst, dass in einer sich verschärfenden Krise möglicherweise der Goldbesitz ganz offiziell verboten werden würde. Jede Krisenabsicherung über das Gold wäre dann vergebens, da man die Gewinne nicht einfahren, sondern das Gold zu einem festgesetzten niedrigen Preis abliefern müsste. Manche leiten daraus sogar die Schlussfolgerung ab, bereits heute Schwarzgeschäfte zu tätigen.
Hintergrund dieser Überlegungen bildet eine präsidiale Verordnung aus den USA aus dem Jahr 1933, also im schwersten Jahr der großen Wirtschaftskrise, die den privaten Edelmetallbesitz generell unter Strafe stellte. Und so denkt man dann heute eben: Damals die große Krise – und ein Goldverbot. Muss das nicht heißen, dass dann, wenn noch einmal so eine Krise käme, ein erneutes Goldverbot beinahe zwangsläufig wäre?
Aus meiner Sicht ist das zu kurz gedacht. Man sollte sich vielmehr einmal sehr genau die Unterschiede der damaligen Finanzordnung und deren institutionelle Ausgestaltung im Vergleich zu heute anschauen. In den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gab es den Goldstandard, der das Gold als Basis jeglicher Geldschöpfung zementierte. Das bedeutete: Die Geldmenge war zwangsläufig an das Gold gekoppelt.
Dieser sogenannte „Goldautomatismus“ hatte zur Folge, dass im Falle eines Anstiegs der Inflation Gold ins Ausland abfloss, was zu einer zwangsweisen Verringerung der Geldmenge führte und derart die Inflation zurückbildete. Im umgekehrten Fall, nämlich einer Deflation, passierte genau das Gegenteil davon: Heimische Güter wurden billiger, was Exportüberschüsse bedeutete, die zu Goldzuflüssen und damit einer Ausweitung der Geldmenge führte.
Ergab sich in diesem System jedoch heftige Unsicherheit, die zu einem verstärkten Horten von Gold führte, so wurde damit der Währung die Basis entzogen. Befindet sich immer mehr Gold in privaten Händen und nicht mehr in staatlichen Tresoren, so ist an eine Ausdehnung der Geldmenge – und damit ein glimpfliches Überwinden der Krise – nicht mehr zu denken.
Das ist der wahre Hintergrund des damaligen Verbots des privaten Goldbesitzes! Hier ging es nicht darum, den Krisenprofiteuren den Gewinn abzujagen, sondern schlichtweg um die Funktionsmöglichkeiten des Gesamtsystems.
Heute besitzt das Gold keinerlei Bedeutung mehr für die Geldschöpfung. Von daher ergäbe sich heute auch keinerlei Notwendigkeit mehr, die Maßnahmen von 1933 zu wiederholen. Denn wozu sollte man den Goldbesitz heute in der Krise verbieten? Weil die Goldbesitzer dann reicher geworden sind? Dann müsste man gleichzeitig auch den Immobilien- und Aktienbesitz verbieten, der dann sicherlich ebenfalls stark angestiegen sein würde.
Im Grunde genommen wäre in diesem Fall also jeglicher Sachbesitz zu verbieten, wenn das Argument konsistent ist. Doch das ist es nicht, weil man nicht jeden Sachbesitz verbieten kann. Und an eine Generalenteignung der Bürger werden sicherlich nicht einmal die schwärzesten Pessimisten denken.
Anregungen oder Kritik bitte an Bernd Niquet.
… UND ALS STRANDLEKTÜRE FÜR DEN URLAUB:
Bernd Niquet, "Wie ich die Finanzkrise erfolgreich verdrängte", Leipzig 2010, 465 Seiten, 16 Euro, ISBN 978-3-86901-830-0.
Einige prominente Stimmen zum Buch:
„Es hat mir die Augen geöffnet.“ Bernard L. Madoff
„Ich schreibe seitdem ein eigenes Buch.“ Jérôme Kerviel
„Wir sind noch gar nicht tot.“ Richard Fuld
„Ich auch nicht.“ Bernard Cornfeld
Jetzt hier bestellen.









