Die Bankenkrise zieht immer weitere Kreise und verunsichert Anleger. Wir stellten verschiedenen Anleger-Anwälten identische Fragen. Heute: Rechtsanwalt Peter Hahn von der Hamburger Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft.
Frage:
Vielen Anlegern wird erst jetzt klar, wie unser ihre Geldanlage ist. Selbst schuld oder falsch beraten?
Peter Hahn:
Wir gehen davon aus, dass in den meisten Fällen eine Falschberatung vorliegt. Auch die Bankmitarbeiter dürften davon ausgegangen sein, dass ähnlich, wie vorher bei Argentinien und den Argentinien-Anleihen, eine Bank in der Bundesrepublik Deutschland nicht oder kaum pleite gehen könne. Ich gehe davon aus, dass den meisten Bankberatern und den Kunden nicht klar war, dass wegen des Emittentenrisikos auch bei Zertifikaten mit 100 %-iger Kapitalsicherung ein Totalverlustrisiko besteht.
Frage:
Ist jetzt gut beraten, wer einen Anleger-Anwalt konsultiert?
Hahn:
Grundsätzlich ist es für einen geschädigten Anleger schwer, sich bei der Auswahl eines versierten Anwalts zurecht zu finden. Man sollte die Reputation der Kanzlei und deren Spezialisierung überprüfen und möglichst einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragen. Grundsätzlich halten wir es für sinnvoll, bereits jetzt einen (Fach)Anwalt aufzusuchen, um insbesondere auch prüfen zu lassen, wann bezüglich etwaiger Schadensersatzansprüche eine Verjährung eintritt. Diese beträgt grundsätzlich nach § 37 a WpHG drei Jahre ab Erwerb eines Wertpapieres (Zertifikates). Etwas anderes gilt nur bei einer Vermögensverwaltung, wo auf einen späteren Zeitpunkt bei entsprechender Pflichtverletzung abgestellt werden kann.
Frage:
Was können Sie für Mandanten tun?
Hahn:
Wir bieten zunächst zum Beispiel eine kostengünstige Erstberatung an, um eine erste Orientierung über mögliche Erfolgsaussichten und klare Handlungsempfehlungen zu geben. Falls ein Mandant über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügt, holen wir zunächst eine entsprechende Kostenzusage bei der Versicherung ein. Die Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung ist meist so komplex, dass wir nicht empfehlen können, diesen Schriftverkehr selbst zu führen. Etwas anderes kann vielleicht für die Einholung einer Kostenzusage für eine Erstberatung gelten. Aufgrund der Tatsache, dass wir bundesweit als Anlegerschutzkanzlei tätig sind und über ein entsprechendes Mandatsaufkommen verfügen, können wir entsprechende Ableitungen aus Parallelfällen vornehmen. Dies hilft auch geschädigten Inhabern von Zertifikaten für ihren jeweiligen Einzelfall. Außerdem können wir über sogenannte Musterverfahren von rechtsschutzversicherten Anlegern Druck auch für die anderen Fällen ausüben, um dort zu einem außergerichtlichen Vergleich zu gelangen.
Frage:
Sind die Banken in Zeiten wir diesen eher bereit, sich auf kulante außergerichtliche Vergleiche einzulassen?
Hahn:
Grundsätzlich hängt die Vergleichsbereitschaft der Banken von der Geschäftspolitik der jeweiligen Bank ab. Von den betroffenen Sparkassen (Haspa, FRASPA und Münchener Sparkasse) haben wir vernommen, dass man außergerichtliche Vergleichsangebote unterbreiten wird. Ob dies auch für die Citibank gilt, können wir noch nicht mit Bestimmtheit sagen. Die Dresdner Bank AG stellt sich normalerweise nicht besonders flexibel an. Vielleicht gilt aufgrund der Übernahme durch die Commerzbank AG mittlerweile etwas anderes.
Frage:
Es ist viel von der Kontrolle, mehr Regulierung, Begrenzung der Managergehälter und deren Haftung für Verluste die Rede. Werden aus Ihrer Sicht damit die Weichen in die richtige Richtung gestellt?
Hahn:
Nach unserer Auffassung ist es grundsätzlich eine Illusion zu meinen, der Kapitalmarkt würde sich selbst regulieren. Von daher bedarf es ordnungsrechtlicher Vorschriften zur Regulierung des Bankensektors. In der jüngsten Vergangenheit ist dies wohl zu lax gesehen worden. Auf der anderen Seite macht eine Überregulierung von Teilbereichen auch keinen Sinn. Grundsätzlich erscheint es richtig, die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen so zu gestalten, dass geschädigte Anleger ihre berechtigen Ansprüche auch durchsetzen können. Hierzu gehört eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Wertpapiergeschäften auf zehn Jahre, zumindest aber die Einführung einer dreijährigen Verjährungsfrist, wobei auf die jeweilige Kenntnis für den Verjährungsbeginn abzustellen ist. Im übrigen denkt die Bundesregierung zur Zeit ja auch über eine Beweislastumkehr zugunsten des geschädigten Anlegers bei einer Falschberatung nach. Dies scheint uns ein vernünftiger Ansatz zu sein.
Frage:
Sie sind für einen Tag Bundesfinanzminister oder EZB-Präsident. Was würden Sie zur Beilegung der Krise und zur Verhinderung zukünftiger Krisen zuerst unternehmen?
Hahn:
Ich glaube nicht, dass ich an einem Tag die Finanzkrise als Bundesfinanzminister oder EZB-Präsident beilegen könnte. Nach meiner Auffassung sind politisch vernünftige Versuche unternommen worden, um die in Schieflage befindlichen bundesdeutschen Banken zu stützen und das Vertrauen der Anleger in die Banken zu stärken. Dies ist allerdings ein Aspekt, den ich im Rahmen dieses Interviews nicht abschließend ausführen kann. Es würde den Rahmen dieses Interviews wohl sprengen.
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