Was tun, wenn das Wachstum einer Firma zusätzliche finanzielle Mittel erfordert? Dann sollten sich mittelständische Unternehmer alternative Finanzierungsmöglichkeiten ansehen, sagt Jens Halfar, Vorstand der Yarraz AG. Das Unternehmen hat 2,5 Millionen Euro Genusskapital auf den Markt gebracht.
Frage:
Herr Halfar, die Yarraz AG bietet Marketing-, Medien- und IT-Dienstleistungen an und beschäftigt 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Was macht das Instrument „Genusskapital“ für ein Unternehmen dieser Größenordnung interessant?
Jens Halfar:
Seit Gründung im Jahr 1999 zeigt unser Unternehmen kräftiges Wachstum. Deshalb habe ich mich für das Instrument Genusskapital entschieden. Diese wachstumsorientierte Finanzierungsform eignet sich für Unternehmen mit nachhaltig stabilem Geldfluss und hoher Planungssicherheit, um den Zins- und Tilgungsleistungen an die Anleger nachkommen zu können. Diese Kriterien erfüllt die Yarraz AG zu 100 Prozent.
Frage:
Was sind die Vorzüge dieser bankenunabhängigen Wachstumsfinanzierung für Ihr Unternehmen?
Halfar:
Das Geld privater Anleger, also die Beteiligung am jetzt emittierten Genusskapital, stärkt den Wachstumskurs unseres Unternehmens direkt – und das kommt wiederum den Anlegern zugute kommt. Eine Beteiligung ist ab 2.500 Euro möglich.
Frage:
Wie attraktiv sind die Anlagekonditionen?
Halfar:
Die Vorteile für Anleger sind beachtlich. Bei einer überschaubaren Laufzeit des Genusskapitals von sechs Jahren garantiert die Yarraz AG eine Grundverzinsung von 8 Prozent pro Jahr zuzüglich einer Gewinnbeteiligung. Damit ergeben sich für die Anleger jährliche Ausschüttungen von bis zu 12 Prozent. Weitere Vorteile dieser Anlage-Form: Jederzeit können Anleger ihre Genussrechte an Dritte weiterveräußern, sie werden nicht ins Handelsregister eingetragen.
Frage:
Stichwort Abgeltungssteuer: Ab dem 1. Januar 2009 werden Zinserträge, Dividenden und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften generell mit 25 Prozent besteuert. Gilt das auch für Beteiligungen am Genusskapital der Yarraz AG?
Halfar:
Die Abgeltungssteuer-Regelung tritt, wie Sie richtig sagen, mit dem Jahreswechsel in Kraft. Wer sich bis zum 31. Dezember 2008 für eine Beteiligung am Genusskapital der Yarraz AG entscheidet, investiert definitiv abgeltungssteuerfrei.
Weitere Informationen: www.yarraz.com/genusskapital









