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Für und Wider von erfolgsabhängigen Gebühren

Freitag, 5. Juni 2009 um 19:42

(Morningstar) Die Gebühren eines Fonds sind für Morningstar ein wichtiges Thema. Meist geht es dabei um die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER), mit der standardmäßig die laufenden Kosten eines Fonds erfasst werden. Die Kosten spielen auch im Morningstar Qualitative Rating eine große Rolle. Grund: Sie sind einer der wichtigsten Einflussfaktoren für die relative Performance eines Fonds, denn sie schmälern Jahr für Jahr die Rendite und haben langfristig durch den Zinseszinseffekt eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.

Die Gesamtkostenquote enthält mit Ausnahme der Transaktionskosten alle laufenden Kosten, die bei der Verwaltung eines Fonds anfallen. Die TER kann nun durch erfolgsabhängige Gebühren deutlich ansteigen. Das ist nicht zwangsläufig schlecht, doch sollten sich Anleger über die Vor- und Nachteile einer Erfolgsgebühr im Klaren sein.

Dabei handelt es sich um Gebühren, die anfallen, wenn ein Fonds besser abschneidet als eine zuvor festgelegte Benchmark oder einen bestimmten Bezugswert (‚hurdle rate‘) übertrifft. Diese Gebühren fallen zusätzlich zur laufenden Basisvergütung eines Fonds an. Typisch ist dies für Hedgefonds, die in der Regel eine Managementgebühr von 2 Prozent erheben und dazu noch 20 Prozent der Performance, die über die ‚hurdle rate‘ hinausgeht. In der Welt der Publikumsfonds sind Performancegebühren ein relativ neues, aber immer häufiger auftretendes Phänomen.

Wir sehen Erfolgsgebühren mit gemischten Gefühlen. Wenn sie ungünstig gestaltet sind, belohnen sie den Fondsmanager selbst dann, wenn er die Mindestanforderungen seines Jobs nicht erfüllt. Schließlich sind aktiv gemanagte Fonds teurer als passive Vehikel, da sie für sich in Anspruch nehmen, den Index schlagen zu können. In diesem Sinne enthält die Gesamtkostenquote bereits eine Vergütung für die angenommene Outperformance. (Ganz zu schweigen davon, dass es vielen aktiv gemanagten Fonds schwer fällt, den Index zu übertreffen.)

Dennoch muss eine erfolgsabhängige Gebühr nicht notwendigerweise ein Minuspunkt sein – solange sie angemessen gestaltet ist. In diesem Fall kann sie dazu beitragen, die Interessen der Fondsmanager mit denen der Anleger in Einklang zu bringen, ohne letztendlich zu einer völlig überhöhten Kostenbelastung zu führen. Dazu muss sie folgende Kriterien erfüllen:

Symmetrie

Idealerweise sollten die Fondsgebühren steigen, wenn der Fonds eine Outperformance aufweist, und bei einer Underperformance in gleichem Maße sinken. Einige Länder, darunter die USA und Norwegen, verpflichten die Fondsgesellschaften, ihre Performancegebühren derart symmetrisch zu gestalten. Doch in den meisten Fällen kennt die Erfolgsgebühr nur eine Richtung – zu Gunsten der Fondsgesellschaft. Sie wird für eine gute relative Leistung belohnt, für ein schlechtes Abschneiden aber nicht bestraft. Das kommt Ihnen unfair vor? Ja, aber leider ist es in Europa die Norm.

Niedrige Basisvergütung

Falls die Performancegebühr nicht symmetrisch strukturiert ist, sollten zumindest die Grundgebühren niedrig sein. Andernfalls trägt die Fondsgesellschaft kein Risiko. Sie verdient die vollen Gebühren, selbst wenn ein aktiver Fonds dem Index hinterherhinkt. Ein Beispiel ist der Socgen International SICAV, ein globaler Aktienfonds, der eine relativ hohe Managementgebühr von 2 Prozent sowie 10 Prozent der Rendite kassiert, die über den Geldmarktsatz + 2 Prozent hinausgeht. Das Resultat ist eine TER von 2,96 Prozent, die deutlich über dem Kategoriedurchschnitt von 1,6 Prozent liegt.

Geeignete Benchmark

Die Bezugsgröße ‚Geldmarkt + 2 Prozent‘ ist zudem nicht angemessen. Die Fondsgesellschaft profitiert hier von der Performance einer Anlageklasse (Aktien), d.h. sie wird für das ‚Beta‘ belohnt. Sobald der Fonds die Geldmarktrendite übertrifft, fällt die Erfolgsgebühr an, selbst wenn der Fonds deutlich hinter einer geeigneteren Aktienbenchmark wie dem MSCI World zurückbleibt. Erfolg sieht eigentlich anders aus.

Stattdessen sollten erfolgsabhängige Gebühren den Fondsmanager dafür belohnen, dass er seine Anlageklasse übertrifft. Daher sollte sich beispielsweise ein Fonds für europäische Aktien am MSCI Europe messen lassen. Wenn der Fokus auf Nebenwerten liegt, sollte eine entsprechende Small-Cap-Benchmark gewählt werden.

High-Water Mark

Damit ist gemeint, dass die Performancegebühr nicht fällig werden sollte, bevor der Anteilswert des Fonds den höchsten davor erreichten Wert wieder erreicht hat. Das verhindert, dass Fondsanleger eine Erfolgsvergütung für Renditen zahlen, mit denen lediglich eine vergangene Underperformance aufgeholt wird. Beispiel: Wenn ein Fonds 2008 schlechter abschnitt als sein Vergleichsindex, sollten Anleger keine Performancegebühr zahlen müssen, solange der Fonds dies nicht wieder wettgemacht hat. Das Fehlen von High-Water Marks ist daher in unseren Augen ein wesentlicher Mangel.

Offenlegung

Nicht zuletzt sollten Fondsgesellschaften die Erfolgsgebühr in den Fondsdokumenten klar ausweisen und so erläutern, dass Anleger sie leicht finden und nachvollziehen können. Vorzugsweise sollte die Performancegebühr in verschiedenen Szenarios veranschaulicht werden, damit Anleger erkennen, wie sie sich unter unterschiedlichen Marktbedingungen auswirken könnte. (Sonya Morris)

Der obige Text spiegelt die Meinung der jeweiligen Autoren wider. Instock übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche rechtliche oder sonstige Ansprüche aus.

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